Telefonische Kaltakquise bleibt rechtlich sensibel. Dieser Überblick bietet Orientierung zu DSGVO, UWG und Praxis-Checklisten. Hinweis: keine Rechtsberatung – stimmen Sie Prozesse stets mit Ihrer Rechtsabteilung ab.
Grundlinien (vereinfacht)
- B2C: Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung unzulässig (§7 UWG).
- B2B: Nur bei mutmaßlicher Einwilligung bzw. dokumentiertem berechtigten Interesse in Betracht ziehen; strenge Maßstäbe.
- Dokumentation & Opt-out: Gesprächszweck, Datenquelle, Widerspruchsrechte beachten. Praxis-Checkliste
- Rechtsgrundlage je Sequenz dokumentieren (Legitimate Interest Assessment).
- Robuste Robinson-/Sperrlisten; Opt-outs sofort wirksam machen.
- Transparenzbausteine im Pitch; keine Irreführung; Gesprächsaufzeichnung nur mit Erlaubnis.
- Regelmäßige Audits & Schulungen (UWG/DSGVO).
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FAQ
Darf ich ohne Einwilligung B2B anrufen?
Nur in eng begrenzten Fällen, wenn eine mutmaßliche Einwilligung bzw. ein berechtigtes Interesse plausibel und dokumentiert ist. Prüfen Sie jeden Fall mit Legal.
Drohen Bußgelder?
Ja. Unerlaubte Telefonwerbung kann verfolgt und mit Bußgeldern sanktioniert werden. Deshalb: Compliance, Dokumentation und Opt-outs sind Pflicht.
Quellen (Auswahl)
- IHK Stuttgart, Werbung per Telefon & §7 UWG (laufend)
- Bundesnetzagentur, Unerlaubte Telefonwerbung (2025)
- Datenschutz-Blog/Urteilsberichte 2025 zu §7 UWG & Legitimate Interest